Bötersen, den 17 Mai 2026
Königsschießen 2026
1. Zeit und Ort
Mittwoch 22.07.2026 von 18 bis 21 Uhr
Sonntag 26.07.2026 von 14 bis 18 Uhr
Mittwoch 29.07.2026 von 18 bis 21 Uhr
Auf dem Luftgewehrständen in Schwitschen, Westervesede und in Bötersen
2. Waffenart
Luftgewehr
3. Wettbewerbe
a. Kreisschützenkönig und Vizekönig
b. Kreisschützenkönigin und Vizekönigin
c. Kreisjugendkönig und Vizejugendkönig
d. Kreisalterskönig und Vizealterskönig
e. Kreisalterskönigin und Vizealterskönigin
f. Ehrenscheibe für amtierende Könige
4. Schießbedingungen für alle Wettbewerbe
a. Anschlag
Sitzend Auflage.
Gewehr Vorderschaft muss auf der Auflage liegen.
Die Auflage darf nicht berührt werden und die freie Hand darf die Auflage nicht umgreifen.
Der Schießtisch darf im Anschlag nicht berührt werden.
Die Stuhllehne darf NICHT berührt werden.
b. Schusszahl
Je Schütze fünf Schuss.
Kein Probeschuss.
Geschossen wird auf elektronischen Anlagen, die Anmeldung erfolgt direkt auf dem Stand.
c. Wertung
Von den 5 Schüssen werden die 3 niedrigsten Teiler summiert.
Der kleinste Gesamtteiler ergibt den ersten Platz.
Bei Gesamt Teiler Gleichheit entscheidet der niedrigste Einzelteiler.
d. Startgeld
5,00 EUR, kein Nachkauf
e. Auszeichnung
Die beste Schützin bzw. der beste Schütze in jedem der sechs Wettbewerbe erhält eine künstlerisch
gestaltete Königs- bzw. Ehrenscheibe. Die fünf Könige und die fünf Vizekönige werden mit einem
Orden ausgezeichnet.
5. Siegerehrung
Findet am 08.08.2026 auf dem Königsball in Fintel auf dem Eurostand statt.
In der Zeit vom 02 August 2026 bis zum 08 August 2026 werden die Ergebnisse der
Königswettbewerbe im Internet unter ksvrw.de/sport/ veröffentlicht. Bei den besten fünf
Schützen/innen werden die Ergebnisse nicht bekannt gegeben. Sie werden in alphabetischer
Reihenfolge aufgelistet. Sollte einer der Schützen/innen, bei der Proklamation, nicht anwesend sein,
so erlischt der Anspruch auf eventuelle Königswürden.
6. Teilnahmeberechtigt
An allen unter Ziffer 3 aufgeführten Wettbewerben können sich nur Mitglieder des Kreisschützenver-
bandes Rotenburg/Wümme beteiligen, die bis spätestens 01.01.2026 über einen Verein dem
Deutschen Schützenbund gemeldet sind.
a. Kreisschützenkönig
(Scheibenbezeichnung „Kreiskönig“)
Frei für alle Schützen, die bis zum 08.08.2025 das 21. Lebensjahr vollendet haben bis zum vollendeten
50. Lebensjahr
b. Kreisschützenkönigin
(Scheibenbezeichnung „Kreiskönigin“)
Frei für alle Schützinnen, die bis zum 08.08.2025 das 21. Lebensjahr vollendet haben bis zum
vollendeten 50. Lebensjahr
c. Kreisjugendkönig
(Scheibenbezeichnung „Jugendkönig“)
Frei für alle jugendlichen Schützinnen und Schützen, die am Tage ihrer Teilnahme das 12. Lebensjahr
vollendet haben und bis zum 08.08.2025 das 21 Lebensjahr noch nicht begonnen haben.
(Teilnahmeberechtigt sind auch Jugendliche ab 10 Jahren, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, sie
muss auf dem KSF vorgelegt werden)
d. Kreisalterskönig
(Scheibenbezeichnung „Alterskönig“)
Frei für alle Schützen, die bis zum 08.08.2026 das 50. Lebensjahr vollendet haben
e. Kreisalterskönigin
(Scheibenbezeichnung „Alterskönigin“)
Frei für alle Schützinnen, die bis zum 08.08.2026 das 50. Lebensjahr vollendet haben
f. Ehrenscheibe für amtierende Könige (Scheibenbezeichnung „Ehrenscheibe“)
Frei für alle z. Zt. amtierenden weiblichen und männlichen Könige, Vizekönige, Jugend- und
Alterskönige, Erntemeister, usw. in den Schützenvereinen, den Kirchspielen und Samtgemeinden, und
sonstigen Schützenvereinigungen innerhalb des Kreisverbandes. Erforderlich ist die vorherige Meldung
über das Online-Portal auf sport.ksvrw.de (Meldezeitraum: 07.07.2026 – 20.07.2026).
Vereine die nach dem Meldezeitraum ihr Schützenfest haben, die Meldung direkt an
7. Allgemeines
Die Auswertung und die Feststellung der Sieger wird durch die Mitglieder des Orga-Teams sowie dem
Kreisschießsportleiter vorgenommen.
Zu allen Wettbewerben sind eigene Luftgewehre zugelassen, sofern sie der Sportordnung des
Deutschen Schützenbundes entsprechen.
Standgewehre werden nicht gestellt. Munition wird nicht gestellt.
Den Anordnungen der Schießleitung und der Standaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten.
8. Einsprüche
Die Einspruchsgebühr wird auf 50,- Euro festgesetzt.
Einsprüche während des laufenden Wettbewerbs sind bei der Schießleitung schriftlich (formlos)
einzureichen und werden binnen 24 Stunden durch den Kreisschießsportleiter, einem seiner
Stellvertreter und dem Leiter des Orga-Teams geprüft und endgültig entschieden.
Einsprüche gegen das bekanntgegebene Endergebnis können bis eine Stunde nach Ende der
Proklamation schriftlich (formlos) beim Kreisschießsportleiter eingereicht werden. Der Einspruch wird
dann innerhalb von 2 Stunden durch den Kreisschießsportleiter, einem seiner Stellvertreter und dem
Leiter des ORGA-Teams geprüft und endgültig entschieden.
9. Datenschutz
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer aus Organisatorischen Gründen mit der
Elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Wettkampfrelevanten personen-
bezogenen Daten unter Angabe von Namen, Vereinsname, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung
einverstanden. Er willigt ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten sowie evtl.
Fotos vom Wettkampf und der Siegerehrung in Aushängen, im Internet, auf Facebook und anderen
sozialen Medien sowie in den Lokalen Printmedien ein.
Schützinnen und Schützen, die sich an den Kreiswettbewerben beteiligen, erkennen durch ihre
Teilnahme die vorstehenden Bedingungen an.
-Änderungen bleiben dem Veranstalter Vorbehalten! -
Jürgen Dunecke Hartwig Müller
Präsident Kreisschießsportleiter
