Bötersen, den 05 Juni 2025
Königsschießen 2025
- Zeit und Ort
Mittwoch 23.07.2025 von 18 bis 22 Uhr
Sonntag 27.07.2025 von 10 bis 17 Uhr
Dienstag 29.07.2025 von 18 bis 22 Uhr
Donnerstag 31.07.2025 von 18 bis 22 Uhr
Samstag 02.08.2025 von 15 bis 21 Uhr
Sonntag 03.08.2025 von 10 bis 17 Uhr
Montag 04.08.2025 von 18 bis 22 Uhr
Auf dem Luftgewehrstand des Schützenverein Bartelsdorf.
- Waffenart
Luftgewehr
- Wettbewerbe
- Kreisschützenkönig und Vizekönig
- Kreisschützenkönigin und Vizekönigin
- Kreisjugendkönig und Vizejugendkönig
- Kreisalterskönig und Vizealterskönig
- Kreisalterskönigin und Vizealterskönigin
- Ehrenscheibe für amtierende Könige
- Schießbedingungen für alle Wettbewerbe
- Anschlag
Sitzend Auflage.
Gewehr Vorderschaft muss auf der Auflage liegen.
Die Stuhllehne darf NICHT berührt werden.
- Schusszahl
Je Schütze fünf Schuss.
Kein Probeschuss.
Geschossen wird auf 5er Scheibenstreifen, die Anmeldung erfolgt direkt auf dem Stand.
- Wertung
Von den 5 Schüssen werden die 3 niedrigsten Teiler summiert.
Der kleinste Gesamtteiler ergibt den ersten Platz.
Bei Gesamt Teiler Gleichheit entscheidet der niedrigste Einzelteiler.
- Satzpreis
5,00 EUR, kein Nachkauf
- Auszeichnung
Die beste Schützin bzw. der beste Schütze in jedem der sechs Wettbewerbe erhält eine künstlerisch gestaltete Königs- bzw. Ehrenscheibe. Die fünf Könige und die fünf Vizekönige werden mit einem Orden ausgezeichnet.
5. Siegerehrung
Am 10.08.2025 um 18.30 Uhr auf dem Kreisschützenfest in Bartelsdorf.
In der Zeit vom 6 August 2025 bis zum 10 August 2025 werden die Ergebnisse der Königswettbewerbe im Internet unter ksvrw.de/sport/ veröffentlicht. Bei den besten fünf Schützen/innen werden die Ergebnisse nicht bekannt gegeben. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Sollte einer der Schützen/innen, bei der Proklamation, nicht anwesend sein, so erlischt der Anspruch auf eventuelle Königswürden.
- Teilnahmeberechtigt
An allen unter Ziffer 3 aufgeführten Wettbewerben können sich nur Mitglieder des Kreisschützenver-bandes Rotenburg/Wümme beteiligen, die bis spätestens 01.07.2025 über einen Verein dem Deutschen Schützenbund gemeldet sind.
- Kreisschützenkönig (Scheibenbezeichnung „Kreiskönig“)
Frei für alle Schützen, die bis zum 10.08.2025 das 21. Lebensjahr vollendet haben bis zum vollendeten 50. Lebensjahr
- Kreisschützenkönigin (Scheibenbezeichnung „Kreiskönigin“)
Frei für alle Schützinnen, die bis zum 10.08.2025 das 21. Lebensjahr vollendet haben bis zum vollendeten 50. Lebensjahr
- Kreisjugendkönig (Scheibenbezeichnung „Jugendkönig“)
Frei für alle jugendlichen Schützinnen und Schützen, die am Tage ihrer Teilnahme das 12. Lebensjahr vollendet haben und bis zum 10.08.2025 das 21 Lebensjahr noch nicht begonnen haben.
(Teilnahmeberechtigt sind auch Jugendliche ab 10 Jahren, für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, sie muß auf dem KSF vorgelegt werden)
- Kreisalterskönig (Scheibenbezeichnung „Alterskönig“)
Frei für alle Schützen, die bis zum 10.08.2025 das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Kreisalterskönigin (Scheibenbezeichnung „Alterskönigin“)
Frei für alle Schützinnen, die bis zum 10.08.2025 das 50. Lebensjahr vollendet haben
- Ehrenscheibe für amtierende Könige (Scheibenbezeichnung „Ehrenscheibe“)
Frei für alle z. Zt. amtierenden weiblichen und männlichen Könige, Vizekönige, Jugend- und Alterskönige, Erntemeister, usw. in den Schützenvereinen, den Kirchspielen und Samtgemeinden, und sonstigen Schützenvereinigungen innerhalb des Kreisverbandes. Erforderlich ist die vorherige Meldung über das Online-Portal auf sport.ksvrw.de (Meldezeitraum: 07.07.2025 - 31.07.2025)
- Allgemeines
Die Auswertung und die Feststellung der Sieger wird durch die Mitglieder des Orga-Teams sowie dem Kreisschießsportleiter vorgenommen.
Zu allen Wettbewerben sind eigene Luftgewehre zugelassen, sofern sie der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes entsprechen.
Standgewehre werden nicht gestellt. Munition wird nicht gestellt.
Den Anordnungen der Schießleitung und der Standaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten.
- Einsprüche
Die Einspruchsgebühr wird auf 50,- Euro festgesetzt.
Einsprüche während des laufenden Wettbewerbs sind bei der Schießleitung schriftlich (formlos) einzureichen und werden binnen 24 Stunden durch den Kreisschießsportleiter, einem seiner Stellvertreter und dem Leiter des Orga-Teams geprüft und endgültig entschieden.
Einsprüche gegen das bekanntgegebene Endergebnis können bis eine Stunde nach Ende der Proklamation schriftlich (formlos) beim Kreisschießsportleiter eingereicht werden. Der Einspruch wird dann innerhalb von 2 Stunden durch den Kreisschießsportleiter, einem seiner Stellvertreter und dem Leiter des ORGA-Teams geprüft und endgültig entschieden.
- Datenschutz
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer aus Organisatorischen Gründen mit der
Elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der Wettkampfrelevanten personen- bezogenen Daten unter Angabe von Name, Vereinsname, Alter, Klasse, Wettkampfbezeichnung einverstanden. Er willigt ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten sowie evtl. Fotos vom Wettkampf und der Siegerehrung in Aushängen, im Internet, auf Facebook und anderen sozialen Medien sowie in den Lokalen Printmedien ein.
Schützinnen und Schützen, die sich an den Kreiswettbewerben beteiligen, erkennen durch ihre Teilnahme die vorstehenden Bedingungen an.
Jürgen Dunecke Hartwig Müller
Präsident Kreisschießsportleiter
Zum Abschluß des Kreisschützenfestes 2025 in Bartelsdorf wurde die Proklamation der neuen Könige/innen durchgeführt.
In dem PDF befindet sich die Gesamtliste aller Teilnehmer.